Die Regelung stellt sicher, dass das Ziel der paritätischen Besetzung der Vorstandsämter insgesamt gewahrt wird. Personen, die sich selbst der Geschlechtszuordnung „divers“ zuordnen, können unbeschadet der Begrenzungen für Männer und Frauen in jedes Vorstandsamt gewählt werden.
Wir bitten darum, die Begründung im Falle einer Annahme des Antrags in das Protokoll aufzunehmen.
